
Für das Schuljahr 2018/19 stehen 23 Studienplätze für Informationstechnik zur Verfügung. Die Anzahl der Studienplätze wird entsprechend § 2 der Zulassungssatzung festgelegt.
Erforderlich ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung im Informationstechnikerhandwerk, Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte-und Systemtechnik, oder einer gleichwertig anerkannten Facharbeiterprüfung. (z.B. IT-Systemelektroniker…)
Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der verfügbaren Ausbildungsplätze, wird die Aufnahme in einem Zulassungsverfahren geregelt.